§ 1 Der Verein Internationales Frauennetznetz Osnabrück mit Sitz in Osnabrück verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Die Förderung der Begegnung zwischen Frauen unterschiedlicher kultureller Herkunft sowie die Förderung des Austauschs von Informationen über Deutschland und verschiedene Kulturen, um dem Gedanken der Völkerverständigung zu dienen. Förderung der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Migrantinnen. Ziel ist die Unterstützung ihrer sozialen, rechtlichen und kulturellen Interessen sowie ein Austausch der Kulturen. Es ist ein Zusammenschluss von Frauen unterschiedlicher kultureller Herkunft. Angestrebt wird eine Vernetzung des Vereins mit in der Migrationsarbeit tätigen Personen und Organisationen.
§ 3
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung des Vereins weder eingezahlte Beträge zurück noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1) Jede Frau, die die Ziele des Vereins unterstützt, kann Mitglied des Vereins werden. Frauen, Männer und juristische Personen können Fördermitglieder werden.
2) Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.
3) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag und dessen Annahme durch die Mitgliederversammlung.
4) Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Tod,
- durch schriftliche Austrittserklärung
- durch Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
§ 5 Organe des Vereins
1) die Mitgliederversammlung
2) der Vorstand
§ 6 Vorstand
1) Der Vorstand besteht mindestens aus 2 Frauen aus unterschiedlichen Kulturen; jede von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt.
Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich.
2) Die Vorstandsfrauen werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wieder- und Abwahl ist jederzeit möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsfrauen bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolgerinnen gewählt sind und ihre Amtsgeschäfte aufnehmen können.
3) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und führt sie aus. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
4) Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Auf schriftliches Verlangen von mindestens ¼ der Mitgliedsfrauen muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte eine Mitgliederversammlung einberufen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen der ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 7 Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedsfrauen. Sie ist grundsätzlich für Frauen öffentlich.
2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
3) Sie wird von der Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vor dem festgesetzten Termin.
4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
5) Beschlüsse über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedsfrauen sind nur mit 2/3 der stimmberechtigten Mitgliedsfrauen möglich.
6) Bleibt die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, muss sie wiederholt werden. Die erneut einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden aktiven Mitgliedsfrauen. Der verschobene Termin muss allen aktiven Mitgliedsfrauen schriftlich mitgeteilt werden und auf die besondere Beschlussfähigkeit dieser zweiten Versammlung hingewiesen werden.
7) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere
- Wahl des Vorstandes
- Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungen
- Entscheidungen über Aktivitäten und Projekte
- Entscheidungen über die Verwendung der Mittel und die Festlegung des Rahmens für die gestaffelten Mitgliedsbeiträge.
§ 8 Beurkundung von Beschlüssen
Die vom Vorstand und der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von der Protokollführerin der Sitzung zu unterzeichnen.
§ 9 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Exil e. V. Es muss unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Hela Lahrmann
Telefon: 0541 / 43 38 72
Barbara Mauritz
Telefon: 0541 / 681098
Dr. Dr. Veronika Zimmer
E-Mail: info@ifo-os.de
Internationales Frauennetz Osnabrück e.V.
Volksbank Osnabrück
BIC: GENODEF 10SV
IBAN: DE97 2659 0025 1511771500